FAQs
Hier können wir Ihnen nur auf einige der öfter gestellten Fragen eine Antwort geben. Sollten Sie auf Ihre Frage hier keine oder keine ausreichende Antwort finden, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung!
Das Schuljahr der Musikschule deckt sich zeitlich mit jenem an den allgemeinbildenden Pflichtschulen. Die Ferien- und Feiertagsregelung ist analog zu den Pflichtschulen. Nur schulautonome Tage der Pflichtschulen sind für die Musikschule nicht maßgeblich. Die Unterrichtseinteilung (ausgenommen Kurse, bei denen die Termine schon bei der Anmeldung vergeben wurden) erfolgt am Freitag der ersten Schulwoche. Ab Montag der zweiten Schulwoche findet der reguläre Unterricht statt.
Ab 4 Jahren (2 Jahren vor dem Einschulungstermin) kann die Musikalische Früherziehung besucht werden, für viele Kinder ist aber ein Beginn mit 5 Jahren zu empfehlen, da sie dann schon reifer sind. Mit 7 Jahren (Besuch der 2. Schulstufe) können Kinder mit einem Instrument beginnen. Wer als 4-Jährige:r das Elementare Musizieren 2 Jahre lang besucht hat, darf auch schon mit 6 Jahren ein Instrument lernen. Der Tanzunterricht kann ab 4 Jahren besucht werden.
Außer bei Kursen (z.B. Elementares Musizieren, Tänzerische Bewegungserziehung, Musikkunde) wird der Unterrichtstermin individuell zwischen Lehrperson und Schüler:in vereinbart. Terminwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, doch ist dies nicht immer möglich. In der Regel findet die Stundeneinteilung am Freitagnachmittag der ersten Schulwoche statt, oder die Lehrpersonen vereinbaren die Termine telefonisch in der ersten Schulwoche. Bitte Aushänge und Ankündigungen auf der Website beachten!
Über die Aufnahme in die Musikschule entscheidet der Direktor. Die Zuweisung in eine bestimmte Stundenform (Einzel- oder Gruppenunterricht) richtet sich nach den Möglichkeiten und obliegt der Schule (Lehrpersonen und Direktor). Es wird dabei auf die Wünsche der Schüler:innen eingegangen, doch müssen auch schulorganisatorische und pädagogische Aspekte beachtet werden.
Die Musikschule steht grundsätzlich allen an musikalischer Bildung interessierten Menschen offen und jeder ist willkommen. Im Einzelfall muss natürlich abgeklärt werden, ob die persönlichen Wünsche und Ziele erreicht werden können. Hier ist jedenfalls eine individuelle Beratung notwendig. Zu beachten ist, dass eine Musikschule eine Bildungs- und keine Therapieeinrichtung ist.
Die Musikschule steht Menschen jeden Alters offen, d.h. auch Erwachsene und Senior:innen sind willkommen. Auch im Alter ist das Erlernen eines Instruments oder Singen möglich und sinnvoll. Es muss einem nur bewusst sein, dass das Lernen oft langsamer vor sich geht und sich die Motorik einschränken kann.
Die Anmeldung ist für ein ganzes Schuljahr verbindlich. Abmeldung zum Semester ist nur bei Wohnortwechsel, im längeren Krankheitsfall (mit ärztlichem Attest) und bei Nichterreichung des Lehrziels möglich.
Bei Unterrichtsabsage durch die Schülerin/den Schüler werden entfallene Stunden nicht nachgeholt. Für nicht in Anspruch genommene Unterrichtsstunden ist trotzdem das Schulgeld zu bezahlen. Ausnahme ist das längere krankheitsbedingte Fehlen (ab einem Monat durchgehend). In diesem Fall kann gegen ein ärztliches Attest das Schulgeld anteilsmäßig rückerstattet werden. Auch durch Krankheit der Lehrperson oder auf Grund von Anweisungen der Dienstbehörde entfallene Stunden werden nicht nachgeholt. Bei längerem Krankenstand einer Lehrperson wird nach Möglichkeit ein Ersatzunterricht angeboten, oder ab 1 Monat Unterrichtsentfall das Schulgeld anteilsmäßig zurückbezahlt. Bei privater Verhinderung der Lehrperson sind die Stunden nachzuholen.
Das Schulgeld wird in Semesterbeiträgen angegeben und wird somit zweimal pro Schuljahr fällig. Die erste Rechnung für das erste Semester wird im November verschickt und ist bis 30. November fällig. Die Rechnung für das zweite Semester wird im März verschickt und ist bis 31. März fällig.
Einheimische Schüler:innen sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Bludenz haben. Dazu zählt selbstverständlich auch Brunnenfeld, Bings, Radin und Außerbraz. Personen, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Bludenz haben, sind auswärtige SchülerInnen. Die Einordnung in Einheimische und Auswärtige hat Auswirkungen auf den Tarif – bitte Tarifliste unbedingt beachten!
Für Kinder aus Bludenzer Familien (Hauptwohnsitz in Bludenz) wird automatisch eine Familienermäßigung gewährt. Das zweite Kind zahlt für ein Hauptfach nur 50%, das dritte und jedes weitere Kind ist für ein Hauptfach beitragsbefreit. Ausgenommen sind Instrumentenmieten. In sozialbegründeten Fällen kann für Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre, die ihren Hauptwohnsitz in Bludenz haben, ein Antrag auf Schulgeldermäßigung gestellt werden. Der Antrag ist bis spätestens 30. September des laufenden Schuljahres über ein Formular im Sekretariat der Musikschule schriftlich einzubringen. Das Familieneinkommen ist dafür offenzulegen.
Für bestimmte Instrumente (vor allem Streich- und Blasinstrumente) gibt es in beschränkter Zahl Mietinstrumente an der Schule - vor allem in Kindergrößen. Bitte informieren Sie sich über die Angaben bei den einzelnen Instrumenten auf unserer Website oder fragen Sie bei den Lehrpersonen oder im Sekretariat der Musikschule nach!
Grundsätzlich wird für die Zahlung des Schulgeldes eine Rechnung mit Zahlschein verschickt. Für die Frage nach Abbuchungsaufträgen, Ratenzahlungen, etc. wenden Sie sich bitte an die Abteilung Steuern und Abgaben der Stadt Bludenz im Rathaus!
In allen Instrumental- und den Gesangshauptfächern wird am Ende eines Schuljahres jeder Schülerin/jedem Schüler ein Zeugnis ausgestellt. In Elementarem Musizieren, Kinderchor und Tänzerischer Bewegungserziehung gibt es eine Teilnahmebestätigung.
Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten, da die Ziele sehr unterschiedliche sein können. Auch der individuelle Fortschritt (Geschick und häusliches Üben!) ist sehr unterschiedlich. Grundsätzlich kann man ähnlich wie beim Erlernen einer Sprache davon ausgehen, dass man einige Jahre braucht, um ein Instrument entsprechend zu beherrschen.
Das Erlernen eines Instruments oder die Ausbildung der Stimme sind feinmotorische Aufgaben und setzt entsprechendes regelmäßiges Training voraus. Um einen spürbaren Fortschritt zu erreichen, sollte tägliches Praktizieren angestrebt werden. Weniger als 4 oder 5 Übungseinheiten in der Woche werden auf längere Sicht kaum zu Erfolgen führen. Zu bedenken ist vor allem auch, dass öfteres und zeitlich verteiltes Üben mehr Erfolg bringt, als ein vereinzelter „Übemarathon“. In Fragen des Übens informieren Sie gerne die Lehrpersonen der Musikschule!