Preise 2024/25
Schulgeld pro Semester in € | Einheimische | Auswärtige | |
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Unterrichtsform | 1 SchülerInnen und PensionistInnen | 2 Erwachsene | Schüler und Erwachsene |
Einzelunterricht 50min | 387,-- | 608,-- | 1.255,-- |
Einzeluntericht Erwachsene 50min, 14-tägig | 304,-- | 628,-- | |
Einzeluntericht PensionistInnen 50min, 14-tägig | 193,-- | 628,-- | |
Einzelunterricht 35min | 317,-- | 445,-- | 878,-- |
Gruppenunterricht 2-3 Schüler, 50min | 228,-- | 338,-- | 628,-- |
Elementares Musizieren (EM, IV) | 133,-- | 284,-- | |
Stimmbildung ab 4 SchülerInnen, 50min | 146,-- | 202,-- | 366,-- |
Musikkunde (Gruppe) als Nebenfach | 32,-- | 38,-- | |
Musikkunde (Gruppe) als Hauptfach | 65,-- | 77,-- | |
Chor (Haupt- und Nebenfach), Ensemble (HF) | 32,-- | 38,-- | |
Tänzerische Bewegungserziehung | 146,-- | 284,-- | |
Instrumentenmiete (Streich- und Blechblasinstrumente) | 65,-- | 77,-- | |
Instrumentenmiete (Holzblasinstrumente) | 74,-- | 86,-- |
Die Vergabe von Stundenformen obliegt der Schule. Die Stundenformen müssen pädagogisch sinnvoll und schulorganisatorisch möglich sein.
Ermäßigungen für einheimische SchülerInnen (Hauptwohnsitz in Bludenz):
- Familienermäßigung für einheimische SchülerInnen und jeweils ein Unterrichtsfach: Belegt das älteste angemeldete Kind einer Familie ein Hauptfach, verrechnet die Stadt Bludenz für das 2. Kind 50 % des oben angeführten Beitrags für ein Hauptfach (ausgenommen Instrumentenmiete), jedes weitere Kind ist für ein Hauptunterrichtsfach beitragsbefreit.
- Schulgeldermäßigungen sind über eine soziale Staffelung für Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre, die ihren Hauptwohnsitz in Bludenz haben, möglich, ebenso für Personen mit einem Behindertenpass des Sozialministeriumsservice. Näheres findet man in der Richtlinie “Förderung Musikschule Bludenz”. Ansuchen um Schulgeldermäßigungen sind jeweils bis 30. September jeden Jahres in der Abteilung Gesellschaft im Amt der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42 zu stellen.
Auswärtige SchülerInnen (Hauptwohnsitz nicht in Bludenz):
Mit den umliegenden Gemeinden konnte von der Stadt Bludenz keine direkte Kostenbeteiligung erreicht werden. Früher wurde von der Stadt Bludenz jeweils ein größerer Anteil der Musikschulbeiträge auch für Auswärtige geleistet. Dies ist wegen der angespannten Finanzlage nicht mehr möglich. Deshalb müssen nun kostendeckende Beiträge verrechnet werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Heimatgemeinde um Unterstützungen!
- Mitgliedern von Bludenzer Blasmusikvereinen, Chören oder dem Städtischen Orchester mit auswärtigem Wohnsitz wird der Einheimischenbeitrag verrechnet.
Definitionen:
1 SchülerInnen und Lehrlinge: bis 19 Jahre, Stichtag 31. August des jeweiligen Schuljahres
1PensionistInnen: erhalten gegen Vorlage eines Nachweises über den Pensionsbezug den Schülertarif
2 Erwachsene: über 19 Jahre, Stichtag 1. September des jeweiligen Schuljahres