Soziale Staffelung

Die Stadt Bludenz ermöglicht den Bludenzer Eltern auch im Betreuungsjahr 2024/25 wieder von einem sozial gestaffelten Tarif zu profitieren.

Hinweis: Im Kindergarten wird lediglich zwischen Volltarif und Mindesttarif unterschieden.
Den Mindesttarif bekommt man:
- bei Bezug von Wohnbeihilfe ODER
- bei Bezug von Sozialhilfe ODER
- wenn das Einkommen berechnet wird und in die Stufe 1 fällt

Zur Antragstellung bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 05552 / 63621-245 oder per Mail familie@bludenz.at