Schneeräumung
Alle Eigentümer von Liegenschaften sind verpflichtet, die entlang der Liegenschaft verlaufenden Gehsteige in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr von Schnee zu räumen sowie bei Schneeglätte und Glatteis zu bestreuen. Die Räum- und Streupflicht besteht bei starkem Schneefall oder Frosteintritt - sofern zumutbar - wiederholt bzw. auch dann, wenn der Pflug den Schnee wieder auf den Gehsteig geschoben hat. Auf dem geräumten Weg sollten zwei Personen ungehindert aneinander vorbeigehen können. Nach Möglichkeit sollte zum Schutze der Umwelt Salz-Streuen vermieden werden. Wenn kein Gehsteig vorhanden ist, ist von den Anrainern der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu räumen und nötigenfalls zu bestreuen. In einer Fußgängerzone oder in einer "Wohnstraße" ohne Gehsteige gilt diese Verpflichtung ebenfalls für einen ein Meter breiten Streifen entlang der Häuserfronten.
Schuldnerberatung
IFS Institut für soziale Dienst, Beratungsstelle in Bludenz: Innovationszentrum, Klarenbrunnstraße 12
Tel. 051755-560, Mail: bludenz@ifs.at
Schulpsychologischer Dienst
Der Landesschulrat für Vorarlberg berät in Bildungsfragen sowie bei schulpsychologischen Angelegenheiten. Zum Aufgabenbereich des Schulpsychologischen Dienstes gehören u. a. die Mithilfe und Mitwirkung bei der Entscheidung über Schuleintritt und -übertritt; Entscheidung über Sonderschulbedürftigkeit; Lösung von Lern- und Verhaltensschwierigkeiten; Feststellung des allgemeinen Intelligenz- und Entwicklungsstandes. Beratung bei Fragen der Schullaufbahn. Schulpsychologischer Dienst, Bregenz, Bergstraße 8, Tel. 05574/47798. Schulpsychologische Beratungsstelle Bludenz, Walserweg 1.
Schwangerschaft
Schwangerenbetreuung, Aufklärung über Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durch die praktischen Ärzte, Gynäkologen, die Gynäkologische Ambulanz im Krankenhaus sowie beim Institut für Sozialdienste.
Selbsthilfe Bludenz
Sprechtag jeden Mittwoch von 13:30 – 16:30 Uhr im Füranand / Selbsthilfe Bludenz
(1. OG, Eingang rechts neben der Bank Austria)
Untersteinstraße 8, 6700 Bludenz
sowie Termine nach Vereinbarung
Servitutsholz
Die Servituts-Nutz- und Brennholzanforderung an die Stadt Bludenz können jedes Jahr im Februar während der Amtsstunden in der Bürgerservicestelle im Rathaus, EG Zimmer E|05, Tel. 63621-450, oder im Forstamt, Zimmer 2|05, Tel. 63621-246, angemeldet werden.
Brennholzbezugsberechtigte sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bludenz, sofern sie einen eigenen Haushalt mit Herd (Holzfeuerungsmöglichkeit) ganzjährig führen. Pro Jahr können max. 2 rm Servitutsbrennholz bezogen werden.
Sozialdienste
Auskünfte bei der Sozialabteilung der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-244.
Sozialhilfe (Antragserläuterungen)
Voraussetzungen: Einkommen unter dem Sozialhilferichtsatz. Für den Antrag werden folgende Belege benötigt: Einkommen (Pension, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe, Unterhalt, Alimente, Mietbeihilfe u.a.), Verpfichtungen (Miete, Unterhaltszahlungen, Schulden u.a.). Der Antrag wird computerunterstützt aufgenommen, bearbeitet und unverzüglich an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz zur Entscheidung weitergeleitet.
Sperrstundenverlängerung
Städtische Sicherheitswache, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-270. polizei@bludenz.at
Sport
Auskünfte über Sportvereine, Vermietung von Turnhallen und Fußballplätzen beim Amt der Stadt Bludenz, Rathaus, Werdenbergerstraße 42, I. Stock, Zimmer Nr. 1|07, Tel. 05552/63621-212.
Sportehrenzeichen/Sportnadel Formular
Staatsbürgerschaftsnachweise
Mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis wird in Österreich bestätigt, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
Zur Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen und Bestätigungen ist jene(r) Gemeinde (Gemeindeverband) zuständig, an die sich der Antragsteller wendet. Sie können also bei jeder beliebigen Gemeinde bzw. bei derem Staatsbürgerschaftsverband vorsprechen. Liegt der Hauptwohnsitz einer Person nicht in Österreich, sondern im Ausland, so ist das österreichische Konsulat oder die österreichische Botschaft, in deren Bereich der Hauptwohnsitz liegt, zuständig.
Dokumente
Ausländische Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden müssen (ggf beglaubigt und übersetzt) vorgelegt werden.
Gebühreninfo pro Staatsbürgerschaftsnachweis € 23,20
Die erste Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für ein Kind (bis 2 Jahre) ist gebührenfrei.
Stadtbusverkehr, Stadtbusbüro
MOBILPUNKT Bludenz
Bahnhofplatz 3
6700 Bludenz
MO - FR von 7.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr
Tel.Nr. +43(0)5522/83951-7410
Fax: +43(5522/83951-7469
Mail: bludenz@vmobil.at
http://www.vmobil.at
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Bludenz
Gemeinden können zur Besorgung der Personenstands- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten durch Verordnung des Landeshauptmannes zu einem Standesamts- bzw. Staatsbürgerschaftsverband vereinigt werden. Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband hat seinen Sitz in Bludenz.
Die dazugehörenden Verbandsgemeinden sind Bludenz, Brand, Bürs, Bürserberg, Dalaas, Innerbraz, Klösterle, Lorüns, Nüziders und Stallehr.
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband im Bürgerservice des Rathauses, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-451 und 460, Fax 05552/63621-1451 und 1460, standesamt@bludenz.at
Sterbefall
Eintragung von Sterbefällen
Jeder Sterbefall ist innerhalb von 24 Stunden, spätestens am nächsten Werktag anzuzeigen. Die Todfallsmeldung übernimmt meist das Bestattungsunternehmen.
Das Standesamt Bludenz ist für die Sterbefälle in den Verbandsgemeinden zuständig.
Für die Beurkundung eines Sterbefalles sind folgende Unterlagen und Dokumente erforderlich:
Wenn der Verstorbene ledig war:
• Geburtsurkunde des Verstorbenen
• Staatsbürgerschaftsnachweis (bei ausländischen Staatsangehörigen Reisepass)
• Gegebenenfalls den Nachweis über akademische Grade
• eine Wohnsitzbestätigung des Verstorbenen nur wenn der Hauptwohnsitz nicht in Österreich war
Wenn der Verstorbene verheiratet war:
• Zusätzlich noch eine Heiratsurkunde
Wenn der Verstorbene verwitwet oder geschieden war:
• Zusätzlich - Nachweis über die Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, ev. Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteiles).
Gebühreninfo (Bundesstempelgebühren und Verwaltungsabgabe)
pro Sterbeurkunde € 9,30
Strafregisterauszug
Rathaus - Bürgerservicestelle, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-0
stadt@bludenz.at
Straßenreinigung
Bauhof der Stadt Bludenz, Herrengasse 10, Tel. 05552/63621-872 bauhof@bludenz.at.
Suchtgiftprobleme
Drogenberatungsstelle Do it yourself, Kasernplatz 7, Tel. 05552/67868.