Das polizeiliche Meldewesen gehört zu den Angelegenheiten des sogenannten "übertragenen" Wirkungsbereiches der Gemeinde und liegt in der Kompetenz des Bürgermeisters. Zuständiges Amt im Falle von Bludenz ist das Meldeamt, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-453. Meldeauskunft: Die Meldebehörde erteilt auf Verlangen Auskunft aus dem Melderegister. Die Auskunft des Einwohneramtes beschränkt sich darauf, ob jemand angemeldet ist, war oder wohin er verzogen ist. Meldebestätigung: Auf persönlichen Antrag eines Meldepflichtigen stellt die Meldebehörde gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder Reisepasses eine Meldebestätigung aus. buergerservice@bludenz.at.

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Jeder Unterkunftnehmer hat sich spätestens nach drei Tagen nach der Unterkunftsnahme beim Einwohneramt anzumelden bzw. innerhalb von drei Tagen nach Aufgabe der Unterkunft wieder abzumelden. Zur Anmeldung des Hauptwohnsitzes ist die Abmeldung des vorigen Hauptwohnsitzes und zur Anmeldung des Zweitwohnsitzes die Bestätigung des geltenden Hauptwohnsitzes mitzubringen. Der Meldepflichtige hat sich mit dem Pass oder Personalausweis auszuweisen. Ebenfalls müssen die Adressenänderung innerhalb des Wohnortes (Ummeldung) sowie andere Datenänderungen (z. B. Geburt eines Kindes, Eheschließung, Scheidung, Sterbefall) der Meldebehörde mitgeteilt werden. Das Einwohneramt bestätigt auch den Wohnsitz oder persönliche Daten eines Bürgers für diverse Anträge: für Jubiläumsgaben der Landesregierung, für Anträge an das Finanzamt (Familienbeihilfe) und an den Arbeitsmarktservice (Arbeitslosenunterstützung, Befreiungsscheine für ausländische Arbeitnehmer).

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Spitalgasse 12, 6700 Bludenz, Einsatzleiterin: Simona Marinier, Tel. Büro: 05552/62431, Mobil 0664/9652259, Fax 05552/6243-655,  mohi.bludenz@aon.at 

Karl Thaler
Tel.Nr. 05552/63621-870
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Museum der Stadt Bludenz, Kirchgasse 9.

Auskünfte bei der Bludenz Kultur, Werdenbergerstraße 42, II. Stock, Zimmer Nr. 2|03, Tel. 05552/63621-236.

St. Peterstraße 1, Tel. 05552/63621-426, musikschule@bludenz.at.