Gemeindeabgaben
Gasgeruch
Sämtliche Gashähne, soweit gefahrenlos erreichbar, sowie Gaszählerhahn schließen! Alle offenen Flammen löschen. Elektrische Schalter (auch Lichtschalter) und Geräte (z. B. Klingeln) nicht betätigen. Fenster und Türen öffnen. Räume durchlüften.
Geburt
Alles über die Beurkundung eines Neugeborenen
Die Geburt eines Kindes wird beim Standesamt des Geburtsortes beurkundet. Das Standesamt Bludenz ist für Beurkundung der Geburten in den Verbandsgemeinden zuständig.
Bei einer Geburt im Landeskrankenhaus Bludenz, erfolgt die Geburtsanzeige an das Standesamt durch die Verwaltung des Krankenhauses am folgenden Werktag. Bei einer Hausgeburt hat die Anzeige durch die Hebamme oder die Eltern innerhalb einer Woche nach der Geburt zu erfolgen.
Für die Beurkundung der Geburt werden von den Eltern nur Urkunden mit Auslandsbezug (fremder Reisepass oder Geburtsurkunde, Wohnsitz im Ausland) benötigt. Dabei sind gegebenenfalls eine Beglaubigung oder Übersetzung erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig bei uns.
Gebühreninfo (Bundesstempelgebühr und Verwaltungsabgabe)
pro Geburtsurkunde € 9,30
Die Erstausstellung der Geburtsurkunde ist bis zum 2. Lebensjahr kostenlos.
Vornamen
Zur Wahl bzw. Erklärung des Vornamens oder der Vornamen für ein Neugeborenes sind bei ehelicher Geburt die Eltern, bei unehelicher Geburt in der Regel die Mutter berechtigt.
Achten Sie bitte bei der Vornamensgebung Ihres Kindes auf die richtige Schreibweise. Bezeichnungen die nicht als Vornamen gebräuchlich oder dem Wohl des Kindes abträglich sind, dürfen nicht eingetragen werden. Zumindest der erste Vorname muss dem Geschlecht des Kindes entsprechen.
Bei Fragen oder Unklarheiten erkundigen Sie sich bei unserem Standesamt.
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband im Bürgerservice des Rathauses, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-451 und 460, Fax 05552/63621-1451 und 1460, standesamt@bludenz.at
Help.gv zur Geburt
Gehsteigräumung (und Reinigung)
Im verbauten Gebiet haben die Eigentümer dafür zu sorgen, daß die Gehsteige gereinigt, geräumt und nötigenfalls bestreut werden. Für Rückfragen steht der Bauhof der Stadt Bludenz, Herrengasse 10, Tel. 05552/63621-872, zur Verfügung. Der Bauhof ist auch zuständig für die Instandsetzung und Erhaltung der Gehsteige und Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Bludenz. bauhof@bludenz.at
Gefährliche Tiere
Städtische Sicherheitswache, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-270 stadtpolizei@bludenz.at
Gemeindeabgaben und Tarife
Der Bundesgesetzgeber hat im Finanzausgleichsgesetz (FAG) folgende Abgaben zu ausschließlichen Gemeindeabgaben erklärt: Grundsteuer, Kommunalsteuer, Zweitwohnsitzabgaben, Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Abgaben von freiwilligen Feilbietungen und von Ankündigungen, Gemeindeverwaltungsabgaben (z. B. für die Erteilung einer Baugenehmigung) und Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen (z. B. Müllabfuhr-, Kanalanschluss-, Kanalbenützungs- und Friedhofgebühren). Diese Gemeindeabgaben, die sich begriffsmäßig in Steuern, Beiträge und Gebühren gliedern, werden jährlich unter Einhaltung der geltenden bundes- und landesgesetzlichen Richtlinien und Rahmenbedingungen durch die Stadtvertretung festgelegt. Ebenfalls setzt die Stadtvertretung die Hebesätze der Grundsteuer und des Tourismusbeitrages fest. gebuehrenabteilung@bludenz.at
Gemeindekennziffer
80103
Gemeindeverband Personenseilbahn Muttersberg Bludenz - Nüziders
Giftnotruf-Zentrale
Tel. 01/40643430
Grundbuch
Einsicht und Eintragung beim Bezirksgericht Bludenz, Sparkassenplatz 1, Tel. 05760143483
Grundsteuer
Die Grundlagen für die Berechnung der Grundsteuer bilden die Einheitswert- und Messbetragsbescheide des Finanzamtes. Die Berufungsfrist beträgt einen Monat. Bei bestimmten Voraussetzungen kann über Antrag eine Steuervergünstigung für Neu-, Zu- und Umbauten für die Dauer von 20 Jahren gewährt werden. Diesbezügliche Antragsformulare liegen bei der Bürgerservicestelle der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, auf. Auskünfte können bei der Steuerabteilung eingeholt werden, Tel. 05552/63621-228. steuerabteilung@bludenz.at
Grundteilung
Ansuchen um Bewilligung einer Grundteilung sind bei der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, einzubringen. Es wird empfohlen, vor einer beabsichtigten Grundteilung mit dem Bauamt der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-416, Kontakt aufzunehmen.
Grundverkehr
Anträge sind beim Amt der Stadt Bludenz, Grundverkehrs-Ortskommission Bludenz, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-218 einzubringen. stadt@bludenz.at