Ehefähigkeitszeugnis
Informationen zu österreichischen Ehefähigkeitszeugnissen (Österreicher heiraten im Ausland).
Wenn ein(e) ÖsterreicherIn im Ausland heiratet, verlangt das ausländische Standesamt oftmals ein „Ehefähigkeitszeugnis“. Dieses Zeugnis ist eine Bestätigung, dass nach österreichischem Recht der Eheschließung der beiden im Zeugnis angeführten Verlobten keine rechtlichen Ehehindernisse entgegenstehen und die Ehe im Ausland nach österreichischem Recht geschlossen werden kann.
Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses können Sie sich an ein beliebiges österreichisches Standesamt wenden. Es werden für das Ehefähigkeitszeugnis in der Regel dieselben Dokumenten von beiden Verlobten (auch vom ausländischen Partner) benötigt, wie sie für eine Eheschließung in Österreich vorzulegen sind. Beachten Sie hierzu die Informationen auf der Seite Eheschließungen.
Welche Dokumente Sie im Ausland für die Eheschließung tatsächlich benötigen, können Sie nur bei den zuständigen Behörden des betreffenden Staates erfahren. Informationen dazu kann Ihnen eventuell auch die zuständige Österreichische Botschaft erteilen.
Mit Deutschland, der Schweiz und Italien gibt es Abkommen über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen. In diesen Fällen kann der Antrag auf Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses auch über das Heiratsstandesamt im Ausland gestellt werden.
Wenn Sie ein österreichisches Ehefähigkeitszeugnis brauchen, informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig bei Ihrem Wohnsitzstandesamt über die notwendigen Unterlagen, die Abwicklung und Kosten.
Eheschließung
In Österreich kommt eine vor dem staatlichen Rechtsbereich gültige Eheschließung nur dann zustande, wenn sie von einem Standesbeamten vorgenommen wird. Konfessionelle Eheschließungen haben für den staatlichen Bereich keine Rechtswirkung.
Anmeldung zur Eheschließung
Die Anmeldung (bei der beide Verlobten persönlich anwesend sein müssen) kann bei jedem Standesamt in Österreich erfolgen.
Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Trauungstermin erfolgen. Eine telefonische Terminvereinbarung für die Anmeldung wird empfohlen.
Dokumente für die Eheschließung:
Österreichische Staatsbürger, die im Inland geboren wurden, benötigen lediglich einen gültigen Lichtbildausweis. Bei Auslandsbezug (zB Geburt oder Wohnsitz im Ausland, fremde Staatsangehörigkeit kontaktieren Sie uns direkt und rechtzeitig. Wir geben Ihnen dann je nach Sachlage und involviertem Staat bekannt, welche Dokumente wir benötigen und ob eine Beglaubigung / Übersetzung erforderlich ist.
Gebühreninfo (Bundesstempelgebühren und Verwaltungsabgaben):
Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit: € 50,00
Ausländische Schriften, die im Verfahren vorgelegt werden müssen: € 80,00
Trauung: € 5,45
Abtretung an anderes Standesamt: € 5,45
Heiratsurkunde, pro Urkunde: € 2,10
Dazu können weitere Kosten für Namenserklärungen (bei Erklärungen nach ausländischem Recht oder bei Namenserklärungen für Kinder) kommen.
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband im Bürgerservice des Rathauses, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-451 und 460, Fax 05552/63621-1451 und 1460, standesamt@bludenz.at
Einbürgerung
Anträge: Vorarlberger Landesregierung, Landhaus Bregenz, Tel. 05574/511.
Eingetragene Partnerschaft
Das Rechtsinstitut der Eingetragenen Partnerschaft steht seit 01.01.2019 sowohl gleich-, wie auch verschiedenengeschlechtlichen Paaren offen. Unterschiede zur Ehe gibt es nur wenige (z.B. in Abstammungssachen und Obsorge gemeinsamer Kinder). Ein Wechsel von der Ehe in die Eingetragenen Partnerschaft bzw. umgekehrt ist nicht vorgesehen, sprich nur dann möglich, wenn diese vor dem 01.01.2019 eingegangen wurde.
Die Verpartnerung erfolgt auf dem Standesamt und ist nur dann gültig, wenn sie von einem Standesbeamten vorgenommen wird. Mit der protokollierten Erklärung, eine eingetragene Partnerschaft begründen zu wollen, sowie deren Unterfertigung durch die Partner und den zuständigen Beamten kommt diese rechtswirksam zustande.
Anmeldung zur Verpartnerung
Die Anmeldung (bei der beide Partner persönlich anwesend sein müssen) kann bei jedem Standesamt in Österreich erfolgen.
Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der Verpartnerung erfolgen. Eine telefonische Terminvereinbarung für die Anmeldung wird empfohlen.
Dokumente für die Verpartnerung:
Österreichische Staatsbürger, die im Inland geboren wurden, benötigen lediglich einen gültigen Lichtbildausweis. Bei Auslandsbezug (zB Geburt oder Wohnsitz im Ausland, fremde Staatsangehörigkeit kontaktieren Sie uns direkt und rechtzeitig. Wir geben Ihnen dann je nach Sachlage und involviertem Staat bekannt, welche Dokumente wir benötigen und ob eine Beglaubigung / Übersetzung erforderlich ist.
Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband im Bürgerservice des Rathauses, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-451 und 460, Fax 05552/63621-1451 und 1460, standesamt@bludenz.at
Einheitswertfeststellung
Finanzamt Feldkirch, Reichsstraße 154, Tel. 05522/301-0.
Emissionen
Umweltinstitut des Landes Vorarlberg, Bregenz, Montfortstraße 4, Tel. 05574/511-35.
Essen auf Rädern
Anmeldung bei der Sozialabteilung der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, II. Stock, Zimmer Nr. 2|13, Tel. 05552/63621-251 soziales@bludenz.at