Die Vaterschaft kann auf jedem österreichischen Standesamt anerkannt werden, idealerweise direkt im Zuge der Geburtsbeurkundung. Dabei sind neben einem gültige amtlichen Lichtbilderausweis nur noch Urkunden mit Auslandsbezug vorzulegen (zB fremder Reisepass, ausländische Geburtsurkunde des Vaters).

Die Mutter als gesetzlicher Vertreter des Kindes hat dafür zu sorgen, dass die Vaterschaft festgestellt wird  (§ 149 Abs. 1 ABGB). Gegebenenfalls werden Sie dabei durch den Jugendwohlfahrtsträger unterstützt.

Ansuchen um Genehmigung von Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen wie Straßen, Wege, Parkplätze etc. sind schriftlich beim Amt der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-218 einzubringen. stadt@bludenz.at

Informationen und Vereinsadressen können beim Amt der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, Tel. 05552/63621-218, eingeholt werden. Vereinsförderungen sind schriftlich einzubringen.
vereinswesen@bludenz.at

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weitergehende Informationen, Auswertungen und Vergleiche mit anderen Städten und Gemeinden in Österreich können auf folgenden Internet-Plattformen heruntergeladen werden:

www.offenerhaushalt.at
www.gemeindefinanzen.at