Kinder, die zum Stichtag 31.08.2025 zwischen 1-2 Jahre alt sind, können ab Herbst 2025 eine Kleinkindbetreuungseinrichtung besuchen. Die Anmeldungen und der Tag der offenen Tür in den 7 Kleinkindbetreuungseinrichtungen finden am Samstag, 26. April 2025 ab 8 Uhr direkt in der Wunscheinrichtung statt. Für die Anmeldung muss mit der jeweiligen Leitung ein Termin vereinbart werden.
Eine Anmeldung ist nur nach Vorlage einer Arbeitsbestätigung beider Elternteile möglich! In dieser müssen das Beschäftigungsausmaß in Prozent sowie die genauen Arbeitszeiten enthalten sein.
Sollten Sie oder Ihr Partner Mitarbeitende der Firma Getzner Textil AG, Jäger Bau GmbH oder des Landeskrankenhauses Bludenz sein, wenden Sie sich bitte bis spätestens 28. April 2025 direkt an die jeweilige Ansprechperson.
Getzner Textil AG Jäger Bau GmbH LKH Bludenz
Frau Perrine Getzner Herr Thomas Spalt Frau Elke Zimmermann
Tel. 05552/601-639 Tel. 05/7181-1430 Tel. 05552/603-4071
Eine Arbeitsbestätigung muss in diesen Fällen nur von jenem Elternteil vorgelegt werden, welches nicht bei einem der beiden Unternehmen beschäftigt ist.
Kinder, die zum Stichtag 31.08.2025 zwischen 3-5 Jahre alt sind, können ab Herbst 2025 einen Kindergarten besuchen. Die Anmeldungen in den 6 Kindergärten finden am Samstag, 08. März 2025 ab 8 Uhr direkt in der Wunscheinrichtung statt. Für die Anmeldung muss mit der jeweiligen Leitung ein Termin vereinbart werden.
Sollten Sie als Elternteil eines 4- oder 5-jährigen Kindes eine häusliche Betreuung bevorzugen, müssen Sie bis Ende Februar beim Amt der Vorarlberger Landesregierung schriftlich einen Antrag auf Befreiung der Kindergartenbesuchspflicht stellen.
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