Rund 450 Hunde sind in Bludenz registriert und machen ihren Besitzer*innen viel Freude. Wenn allerdings im Frühjahr der Schnee schmilzt, treten leider nicht nur die ersten Frühlingsboten zu Tage.
Nicht entsorgter Hundekot sieht nicht nur unappetitlich aus, das Liegenlassen des Hundekotes ist auch strafbar. Seit 2011 ist die Hundeverordnung der Stadt Bludenz in Kraft. Darin sind alle Rechte und Pflichten rund um die geliebten Vierbeiner geregelt, unter anderem auch die Beseitigung von Hundekotverunreinigungen.
Hundebesitzer*innen sind dazu verpflichtet, Verunreinigungen des öffentlichen Raumes, die von ihren Tieren verursacht werden, unverzüglich zu beseitigen. Im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Flächen führt liegengelassener Hundekot zu großen Problemen. Gerade auf Wiesen und Feldern gefährdet liegengelassener Hundekot Pflanzen und Tiere.
Über 30 Robidog-Stationen gibt es flächendeckend in ganz Bludenz, die das Entfernen der Überreste einer Hundemahlzeit erleichtern. Dort können gratis Hundekotbeutel entnommen und dann auch wieder entsorgt werden. Hundebesitzer*innen können zudem beim Bürgerservice und beim Altstoffzentrum der Stadt Bludenz Hundekotsäcke beziehen.
Meldungspflicht für Hunde
Ebenfalls gesetzlich geregelt ist die Meldungspflicht für Hunde. Die Tiere müssen beim Amt der Stadt Bludenz gemeldet werden. Für jeden Hund wird eine Erkennungsmarke mit Nummer an die Besitzer*in ausgehändigt. Zudem müssen zusätzlich seit 2010 alle in Österreich gehaltenen Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.
Der Artikel wurde am 7. März 2022 gepostet.