Sicherheit für Bludenzer Schulkinder

Elterntaxis werden zur Gefahr vor Schulen und Kindergärten.

(13.10.2015) In letzter Zeit stellen die Mitarbeiter der Stadtpolizei Bludenz fest, dass sehr viele Kinder von den Eltern mit dem Auto zur Schule oder Kindergarten gebracht und abgeholt werden.

Dadurch entstehen immer wieder Gefahrensituationen, wie zum Beispiel regelwidriges Anhalten, riskante Wendemanöver oder gefährliche Ein- und Ausstiegssituationen.

Die Kinder zu Fuß zur Schule zu bringen oder selbstdändig zur Schule gehen zu lassen, hat mehrere Vorteile: die Verkehssituation vor den Schulen wird entschärft, die Kinder lernen ihren Schulweg und die Gefahren besser kennen und sie haben Bewegung an der frischen Luft. Die tägliche Bewältigung des Schulwegs zu Fuß hat noch weitere positive Entwicklungen für Kinder – eine erhöhte Konzentrationsfähigkeit im Unterricht, die gesteigerte körperliche Fitness und die Verbesserung des Sozilaverhalten.

Mit der täglichen Schulwegsicherung und der Verkehrserziehung in den Schulen ist ein großes Stück Sicherheit gegebenen. Ebenso führen die Beamten der Stadtpolizei vermehrt Kontrollen während der Schul-Stoßzeiten bei den Bludenzer Volksschulen und Kindergärten durch. Auch im Zuge der Verkehrssicherheitswoche kontrolliert die Vorarlberger Polizei seit Schulbeginn verstärkt, da auch überhöhte und nicht angepasste Geschwindigkeit nach wie vor Unfallursache Nummer eins auf Österreichs Straßen ist.

„Je weniger Eltern ihre Kinder zur Schule bringen, umso weniger werden Kinder gefährdet. Wir apellieren an alle Bludenzer Eltern, ihre Kinder auf einem sicheren Schulweg so oft als möglich zu Fuß zur Schule gehen zu lassen“, so Bürgermeister Mandi Katzenmayer. 


Die Bludenzer Volksschulen im Überblick:

Volksschule Mitte 
St. Peterstr. 1 

Volksschule St. Peter
St. Peterstr. 45

Volksschule Obdorf 
Obdorfweg 19

Volksschule Bings 
Oberbings 16
 
Volksschule Außerbraz
Mühlekreisweg 13
6751 Braz

Hinweis

Sie befinden sich im Pressearchiv der Stadt Bludenz.
Diese Aussendung hat keinen Anspruch auf Aktualität.