Die Hauptrouten zu Schigebieten sind an Winterwochenenden, vor allem den Samstagen, häufig überlastet. Dies gilt auch für die Zufahrt über die A14 (Rheintal-Walgau Autobahn) und S16 (Arlberg-Schnellstraße) in Richtung Klostertal/Arlberg, Montafon und Tirol. Als Folge der Stauerscheinungen auf der A14 und S16 tritt Ausweichverkehr auf dem untergeordneten Straßennetz auf, wodurch die Siedlungsgebiete und Ortszentren im Raum Bludenz und in den Gemeinden im Klostertal zunehmend beeinträchtigt sind. Aufbauend auf den Erkenntnissen der Pilotversuche im Februar 2023 und 2024 führt das Land Vorarlberg gemeinsam mit der Regio Klostertal-Arlberg und der Asfinag an insgesamt sieben Samstagen in der Wintersaison 2024/25 wiederum Maßnahmen zur Reduktion dieses Ausweichverkehrs durch.
In der kommenden Wintersaison wird an insgesamt sieben, voraussichtlich besonders verkehrsstarken Samstagen, jeweils von 08:00 – 18:00 Uhr ein Maßnahmenbündel mit Abfahrts- bzw. Durchfahrtsverboten und begleitenden Maßnahmen umgesetzt:
Samstag, 21.12.2024
Samstag, 28.12.2024
Samstag, 08.02.2025
Samstag, 15.02.2025
Samstag, 22.02.2025
Samstag, 01.03.2025
Samstag, 08.03.2025
Folgende Maßnahmen kommen dabei zur Umsetzung:
Sperre einzelner Ein- und Ausfahrtsrampen der S16 im Klostertal in Fahrtrichtung Arlberg, um die Leistungsfähigkeit auf der S16 voll auszunützen und damit Stauausweichverkehr idealerweise erst gar nicht aufkommen zu lassen bzw. in geringerem Ausmaß zu halten.
(Details: siehe Grafik und pdf-Datei im Downloadbereich).
Begleitmaßnahmen zur Lenkung des Verkehrsflusses auf der Landesstraße L97 (Dosierampel Ortseinfahrt Dalaas, LKW-Fahrverbot L97 Dalaas – Innerbraz, händische Regelung Engstelle L97 bei Braz Ost, Kreuzungsregelung Knoten ASt Langen/L97/L197), im Bereich der S16 (einstreifige Verkehrsführung im Langener Tunnels) und im Stadtgebiet von Bludenz (Einfahrtsverbot Klarenbrunnstraße, Brunnenfelderstr. Als Sackgasse)
Im Bedarfsfall zusätzliche Ad-hoc-Maßnahmen: kurzfristige Aktivierung weiterer Fahrverbote für den überregionalen Verkehr („ausgenommen Zielverkehr Bezirk Bludenz“) an mehreren Stellen der L97 und L93, wenn trotz der Sperren von Auf- und Abfahrtsrampen entlang der S16 im Tagesverlauf im Klostertal ein größerer überregionaler Ausweichverkehr absehbar ist; allenfalls zusätzlich Sperre der Ausfahrtsrampe bei der HASt Dalaas.
Die Umsetzung der Maßnahmen wird von der Exekutive, von externen Straßenaufsichtsorganen, der Bezirkshauptmannschaft Bludenz als zuständiger Behörde für die Landestraßen, der Asfinag und den verantwortlichen Straßenerhaltern umfassend begleitet. Die Maßnahmenbündel werden nur bei entsprechend guter Witterung umgesetzt.