Am Sonntag, 16. März 2025, wird nach einer coronabedingt verkürzten Legislaturperiode die Bürgermeister- und Gemeindevertretungswahlen in Vorarlberg stattfinden. In Bludenz treten vier Kandidaten für das Bürgermeisteramt an, vier Parteien bewerben sich für die 33 Sitze der Stadtvertretung.
Insgesamt sind nach dem Stichtag (30.12.2024) in Bludenz 10639 Personen wahlberechtigt. 9139 davon sind österreichische Staatsbürger, 1500 sind EU-Bürger. Die Wahlinformationen werden aktuell zugestellt, gewählt werden kann in 14 Sprengeln und natürlich auch wieder mit Wahlkarten. Die Beantragung einer Wahlkarte kann per Online-Antrag auf www.meinewahlkarte.at, schriftlich (am besten mit der zugestellten Anforderungskarte) oder persönlich im Rathaus erfolgen. Ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis ist vorzuweisen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Der schriftliche Antrag muss bis spätestens Mittwoch, 12. März 2025, im Rathaus einlangen. Nach den Erfahrungen der letzten Wahlgänge, könnte es mit der Postzustellung knapp werden, wenn man erst am Mittwoch vor der Wahl eine Wahlkarte beantragt. Besser ist da schon der Weg ins Rathaus. Ein persönlicher Antrag kann bis Freitag, 14. März 2025, 12.00 Uhr, direkt im Bürgerservice des Rathauses beim gestellt werden. Nach der Ausgabe der Wahlkarten im Rathaus kann dann auch gleich die Stimmabgabe in den im Foyer aufgestellten Wahlkabinen erfolgen. Eine zusätzliche Möglichkeit bietet die Stadt am Donnerstag vor dem Wahlsonntag an. Am Donnerstag, 13. März, hat zudem der Bürgerservice im Rathaus für Wahlkartenanträge durchgehend bis 20 Uhr geöffnet.
Mit einer Wahlkarte bestehen folgende Möglichkeiten der Stimmabgabe:
Briefwahl im In- oder Ausland und anschließende Übermittlung der Wahlkarte an die Stadt (postalische Übermittlung [bitte rechtzeitig absenden, damit die Wahlkarte fristgerecht einlangt], Abgabe im Rathaus, Einwerfen in Briefkasten beim Rathaus, etc.)
Unmittelbare Stimmabgabe nach Ausfolgung der Wahlkarte im Rathaus.
Achtung: KEINE Abgabe als Briefwahl in einem Wahllokal.
Am Wahlsonntag haben die Wahllokale in Bludenz von 7:30 Uhr bis 13 Uhr geöffnet. Sollte keiner der Bürgermeisterkandidaten im ersten Wahlgang die 50-Prozent-Hürder erreichen erfolgt am 30. März 2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Erstgereihten.
Foto: Stadt Bludenz