Blaulicht und Sirene in den Bludenzer Kindergärten

Verkehrserziehung für die jüngsten Verkehrsteilnehmer*innen

Die Bludenzer Stadtpolizist*innen sind im Einsatz in den städtischen Kindergärten. Sie vermitteln, wie man einen Schutzweg richtig überquert, was man macht, wenn der Ball plötzlich auf die Straße rollt und worauf man im Straßenverkehr allgemein achten muss.

2021 verunglückten auf Österreichs Straßen sechs Kinder im Alter bis 14 Jahren tödlich. Die Zahl der Verunfallten Kinder ist um ein Vielfaches höher. Bereits im Kindergartenalter ist Sicherheit im Straßenverkehr somit ein wichtiges Thema.  Aus diesem Grund bekommt jeder der acht Bludenzer Kindergärten jährlich Besuch von der Stadtpolizei. Knapp 400 der jungen Verkehrsteilnehmer*innen, die die städtischen Einrichtungen besuchen, sollen in möglichst jungen Jahren lernen, Verantwortung für sich und für andere Verkehrsteilnehmer*innen zu übernehmen.

Regeln schaffen Ordnung. Manche dieser Regeln werden bei der Aktion eingehend mit den Kindern besprochen. So wird den Kindern deutlich gemacht, wie wichtig es ist sich sichtbar zu machen. Entweder durch das Anziehen von Leuchtwesten oder ein deutliches Heben der Hand beim Überqueren eines Schutzweges. Weiters wird mit den Kindern erarbeitet, warum man sich im Auto oder Kinderanhänger anschnallen muss und betont, dass sie auch die Großen Verkehrsteilnehmer*innen gerne an die Gurtpflicht erinnern dürfen. Am Ende der spannenden Stunde dürfen die Kinder Fragen stellen, das Polizeiauto besichtigen und Blaulicht und Folgetonhorn hautnah erleben. So erfahren die Kinder einen außergewöhnlichen Kindergartentag und nehmen mit, wie sie sich sicher verhalten und sich nicht unnötig in Gefahr bringen. Doch zur Erinnerung sei gesagt, dass Kinder ihre Umwelt unmissverständlich widerspiegeln. Sie machen nach, was sie in der Welt der Erwachsene beobachten. Somit legen die Erwachsenen mit ihrer Vorbildwirkung den Grundstein in der Verkehrserziehung.

Hinweis

Sie befinden sich im Pressearchiv der Stadt Bludenz.
Diese Aussendung hat keinen Anspruch auf Aktualität.