„Bludenz läuft“ auf Erfolgskurs

Stadt Bludenz unterstützt das Laufevent tatkräftig

Im Jahr 2001 waren es gerade einmal 201 TeilnehmerInnen, die bei der ersten Laufveranstaltung des ULC Bludenz am Start standen. Inzwischen schnüren sich jährlich rund 3000 Sportbegeisterte weit über die Landesgrenzen hinweg die Laufschuhe, wenn es wieder heißt „Bludenz läuft“.

Mittlerweile ist „Bludenz läuft“ die zweitgrößte Laufveranstaltung des Landes. Das  Erfolgsrezept ist vor allem der Schwerpunkt auf Kinder, Jugendliche, Firmen und Vereine. Die Stadt Bludenz hat das Potential dieses Sportevents sofort erkannt und den ULC Bludenz in den letzten 20 Jahren stets tatkräftig unterstützt und gefördert.

Mit „Bludenz läuft“ hat es der Verein geschafft, Jung und Alt für den Laufsport zu begeistern, und das weit über die Landesgrenzen hinaus. Damit stärkt die Alpenstadt ihre Position als Sportstadt.

„Es ist wirklich bemerkenswert, wie es dem ULC unter der Leitung von Richard Föger gelungen ist, „Bludenz läuft“ auf einen beispiellosen Erfolgspfad zu bringen. Der Stadt Bludenz ist es daher ein besonderes Anliegen, den Verein weiterhin zu unterstützen. Deshalb haben wir eine Fördervereinbarung für fünf Jahre mit dem ULC abgeschlossen“, freut sich Bürgermeister Simon Tschann.

„Uns war es extrem wichtig, dass wir dem ULC Planungssicherheit für die nächsten Jahre gewährleisten. Durch die Unterstützung seitens der Stadt, ist die Durchführung dieses Großevents für die nächsten Jahre gesichert.  Die Förderung ist für uns ein klares Bekenntnis zu „Bludenz läuft“ und zum ULC“, führt Vereinsstadtrat Cenk Dogan aus.

Der ULC Bludenz erhält daher für die kommenden fünf Jahre eine Sportförderung in Höhe von 15.000 Euro. Zudem wird der Verein mit einer Sachförderung von maximal 7.500 Euro pro Jahr unterstützt.

Also ab in die Laufschuhe und los geht es – wenn es am 4. Juli 2021 wieder heißt „Bludenz läuft“.

Dieser Artikel wurde am 16. März 2021 online gestellt.

Hinweis

Sie befinden sich im Pressearchiv der Stadt Bludenz.
Diese Aussendung hat keinen Anspruch auf Aktualität.