In einem nächsten Schritt hin zu einer radfreundlicheren Stadt wurde nun auch die Schillerstraße in eine Fahrradstraße umgewandelt.
Der Lückenschluss zwischen den bestehenden Fahrradstraßen und die Anbindung an das vorhandene Radwegnetz sind weiterführende Maßnahmen und wichtige Schritte hin zu einer radfreundlichen Stadt. Nachdem im Frühjahr diesen Jahres bereits die St. Annastraße zur Fahrradstraße umfunktioniert wurde, folgte nun die Umwandlung der Schillerstraße.
Verkehrssicheres Miteinander
Die Schillerstraße ist eine von Bludenz „Schulstraßen? - mit der Volksschule Mitte, der Städtischen Musikschule, der Neuen Mittelschule und dem Bundesschulzentrum. Gerade in diesem verkehrstechnisch sensiblen Bereich ist die Gleichstellung vor allem schwächerer VerkehrsteilnehmerInnen ein wichtiger Schritt in Richtung Verkehrssicherheit und einem verbesserten Miteinander auf den Straßen. Diese Verbesserung wird in erster Linie für Familien mit Kindern sowie für die SchülerInnen von Vorteil sein. Aber auch die Anrainer werden die Qualitätssteigerung durch die neue verkehrsberuhigte Fahrradstraße spüren.
„Es freut mich, dass wir innerhalb so kurzer Zeit, bereits das zweite Projekt in Bezug radfreundlicheres Bludenz umsetzen können. Gerade im Bereich der Bludenzer Schulen ist eine Umsetzung einer Fahrradstraße sinnvoll, da hier viele Familien und Kinder von der erhöhten Sicherheit und der gesteigerten Verkehsberuhigung profitieren?, so Verkehrsstadtrat Wolfgang Weiss.
Merkmale der Fahrradstraße
Wesentliche Kriterien der neuen Fahrradstraße sind, dass AutofahrerInnen ein Tempolimit von 30 km/h einzuhalten haben und die Straße möglichst frei von motorisiertem Durchzugsverkehr ist. Der bereits bestehende Anrainer- und Zubringerverkehr bleibt natürlich auch zukünftig bestehen. Des Weiteren sind RadfahrerInnen als VerkehsteilnehmerInnen gleichgestellt und dürfen auf der Fahrbahn nebeneinanderfahren. Jedoch sollte dabei weiterhin das Rechtsfahrgebot beachtet werden. Für alle VerkehrsteilnehmerInnen gilt auch auf der Fahrradstraße die Straßenverkehrsordnung, d.h. Vorrang- und Rechtsregeln müssen eingehalten werden. Am wichtigsten bleibt jedoch, die gegenseitige Rücksichtnahme aller VerkeilsteilnehmerInnen.
Der Artikel wurde am 5.9.2017 online gestellt.