Wer einen Hund hat, bezeichnet diesen oft als Familienmitglied. Die Verantwortung für den vierbeinigen Freund liegt beim Hundebesitzer*in. In der Hundehalteverordnung sind Regeln und Verpflichtungen festgehalten, die den Hundehalter*in betreffen. Ein oft angesprochenes und sich wiederholendes Thema ist vorallem die Verunreinigung durch Hundekot im öffentlichen Raum.
In der aktuellen Hundehalteverordnung sind alle Regeln und Verpflichtungen die den Hundebesitzer*in betreffen, festgehalten. Gerade wenn es um das Liegenlassen von Hundehaufen geht müssen Hundebesitzer*innen sofortige Maßnahmen ergreifen, um Verunreinigungen durch ihre Tiere im öffentlichen Raum zu entfernen. Liegengelassener Hundekot stellt insbesondere auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ein großes Problem dar und gefährdet Pflanzen und Tiere. Die Stadt Bludenz hat bereits vor einigen Jahren sogenannte Robidog-Stationen an strategisch günstigen Standorten installiert, wo Hundebesitzer kostenlos Kotbeutel entnehmen und entsorgen können. Zusätzlich können Hundekotsäcke beim Bürgerservice und im Altstoffzentrum der Stadt Bludenz bezogen werden. Trotz dieser Maßnahmen, traten vermehrt Beschwerden zu diesem Thema auf. Hier kann nur an das Pflichtbewusstsein der Halter*in appelliert werden.
Allgemein müssen die Tiere beim Amt der Stadt Bludenz gemeldet werden. Für jeden Hund wird eine Erkennungsmarke mit Nummer an den Besitzer ausgehändigt. Diese Marke ist vom Hund um den Hals bzw. im Brustbereich zu tragen. Zudem müssen zusätzlich seit dem Jahr 2010 alle in Österreich gehaltenen Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Derzeit sind rund 500 Hunde in der Stadt Bludenz registriert. Die Hundehalteverordnung ist somit ein wichtiges Instrument, das sowohl das Wohlergehen der Tiere als auch das harmonische Zusammenleben von Mensch und Hund in unserer Gesellschaft fördert. Mehr Informationen finden Sie in der Hundehalteverordnung unter:
www.bludenz.at/stadt-bludenz/verordnungen