Ab Montag, 16. Oktober, startet der neu gestaltete Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/24. „Der Zuschuss ist deutlich erhöht – und ganz wichtig: wer im vergangenen Jahr einen bekommen hat, muss keinen neuen Antrag stellen, sondern bekommt die 500 Euro direkt auf das Konto“, fasst Bürgermeister Simon Tschann die wichtigsten Neuerungen zusammen.
In Vorarlberg wolle man so auf die deutlich gestiegenen Energie- und Wohnungskosten reagieren. „Deshalb wurde der Zuschuss auch von 330 auf 500 Euro erhöht. Gleichzeitig sind auch die Bemessungsgrundlagen angepasst worden“, erklärt Tschann. Auch die eingeschlagene Form der Abwicklung (nur Personen, die noch nie einen Heizkostenzuschuss bekommen haben, müssen einen Antrag stellen) erleichtere den Zugang für die Haushalte. Rund 40.000 Haushalte sollten heuer in Vorarlberg in den Genuss dieser einzigartigen Unterstützung kommen. „Alleinerziehende und ältere Menschen mit niedrigen Pensionen werden durch die neu angepassten Förderrichtlinien profitieren. Ich kann alle neubezugsberechtigte Personen nur dazu aufrufen, einen Antrag zu stellen“, betont Vizebürgermeisterin Andrea Mallitsch in ihrer Funktion als Familienstadträtin.
Neu ist auch, dass es eine „Ausschleifregelung“ gibt. Das Haushaltseinkommen kann bis maximal 400 Euro über den Richtwerten liegen, dann wird aber nur ein Teilbetrag des Zuschusses ausbezahlt. Bei einem Einpersonenhaushalt beträgt die Netto-Einkommensgrenze 1.900 Euro, bei zwei Personen liegt diese bei 2.800 Euro und steigt dann kontinuierlich an.
Die Erstbeantragung (!!!) des Zuschusses erfolgt über die Sozialabteilung der Stadt Bludenz. Die Antragsteller*innen müssen dazu das monatliche Haushalts-Nettoeinkommen mittels Gehaltszettel, Pensionsbescheid, Kinderbetreuungsgeld oder Gerichtsbescheid über Alimente nachweisen. Der bewilligte Heizkostenzuschuss wird dann im Anschluss direkt auf das Konto überwiesen. Daher sollte zur Antragstellung auch die Bankomatkarte ins Rathaus mitgebracht werden.
Der Heizkostenzuschuss kann im Zeitraum von Montag, 16. Oktober 2023, bis 16. Februar beantragt werden. Die Sozialabteilung (Rathaus) hat dafür von Montag bis Donnerstag 8 bis 11.45 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 11.30 Uhr geöffnet.
Fact Box Heizkostenzuschuss (nur für Personen, die noch keinen erhalten haben):
Mit folgenden Unterlagen ist das Haushalts-Nettoeinkommen nachzuweisen:
Lohn/Gehalt (letzten 3 Lohnzettel)
Lehrlingsentschädigung (letzten 3 Lohnzettel)
Pension (Bescheid – auch von ausländischen Pensionen)
Leistungen aus AMS oder Krankenversicherung (Bescheid)
Wohnbeihilfe (Bescheid)
Unterhalt/Alimente (Gerichtsbescheid)
Kinderbetreuungsgeld GKK (Karenzgeld)
Einkommen durch Vermietung oder Verpachtung (Mietvertrag)
Zivildienstentschädigung und Grundwehrdienerentgelt (Bescheid)
Kontoinformation bzw. Bankomatkarte (zur Überweisung des bewilligten Heizkostenzuschusses)
Weitere Infos sowie Einkommensgrenzen hier: