Kastrationspflicht von männlichen und weiblichen Katzen

Verwilderte Tiere sollten an Tierschutzorganisationen übergeben werden

Krank, verletzt, abgemagert und tot – im Ländle leben tausende frei lebende Katzen auf den Straßen, in Scheunen und Garagen.

Katzen sind bereits mit vier bis fünf Monaten geschlechtsreif und können dann bis zu dreimal im Jahr mindestens drei Kätzchen zur Welt bringen. Aus einem einzigen Katzenpaar können so innerhalb von zehn Jahren mehr als 80 Millionen Nachkommen entstehen. Diese Zahl macht deutlich, wie wichtig es ist, verwilderte Hauskatzen sowie Freigänger-Katzen zu kastriere

Der Tierschutz Oberland möchte daher darauf hinweisen, dass für BesitzerInnen eine gesetzliche Kastrationspflicht besteht.

Verwilderte Hauskatzen werden von den ehrenamtlichen Helfern der Tierschutzvereine eingefangen und kostenlos kastriert.Verwilderte bzw. frei lebende Katzen sollten daher an Tierschutzorganisationen gemeldet bzw. übergeben werden, damit diese sich um die Tiere kümmern können. Die Kosten für die Behandlung dieser Tiere übernimmt das Land Vorarlberg.

www.ts-oberland.at

 

 

Hinweis

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