Punktgenaue Unterstützung wird erweitert

Heizkostenzuschuss PLUS - Verlängerung der Aktion bis 31. Mai

„Es freut mich, dass mein Vorschlag Gehör gefunden hat und nun schon in Umsetzung ist. Der Heizkostenzuschuss PLUS kommt genau dort an, wo Hilfe not tut“, zeigt sich der Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann mit der Verlängerung und Ausweitung des Heizkostenzuschusses sehr zufrieden.

 

Nach zahlreichen Gesprächen mit Bludenzer*innen und vielen Rückmeldungen aus der Bevölkerung hat der Bludenzer Bürgermeister das Land aufgefordert, aufgrund der aktuellen Teuerungssituation (vor allem im Bereich der Energiekosten) die Beantragungsfrist zu verlängern, die Einkommensgrenzen auszudehnen und den Auszahlungsbetrag zu erhöhen. Das ist nun geschehen. „Das ist gut so. Auch die sehr unbürokratische Lösung ist zu begrüßen. Diejenigen, die bisher durch den Rost gefallen sind , sollten nochmals einen Antrag stellen“, fordert Tschann die Betroffen auf und verweist gleichzeitig an die zuständige Abteilung im Bludenzer Rathaus oder in den jeweiligen Gemeinden, bei denen sich der Bürgermeister auch bedankt: „Es kommt jetzt einiges an Arbeit auf die Mitarbeiter*innen der Städte und Gemeinden zu. Für diesen Einsatz möchte ich mich herzlich bedanken“, und wiederholt seine Forderung: „Gut wäre es, wenn das Land diesen Mehraufwand ausgleicht.“

 

Die Antragsperiode des seit Jahren bekannten Heizkostenzuschusses wurde mit 24. Februar abgeschlossen. Aufgrund der besonderen Situation startet nun der Heizkostenzuschuss PLUS, der von 6. März bis 31. Mai 2023 beantragt werden kann.

 

Der Heizkostenzuschuss war bisher schon für viele Haushalte Einkommen eine wichtige finanzielle Unterstützung. Nun wurde nicht nur der Zeitraum für die Antragstellung verlängert. Es wurden auch zusätzlich die Einkommensgrenzen erhöht. Alle, die von Mitte Oktober bis zum 24. Februar den normalen Heizkostenzuschuss erhalten haben, erhalten jetzt automatisch, ohne einen zusätzlichen Antrag stellen zu müssen, nochmals 330 Euro.

 

All jene, bei denen der bisherige Heizkostenzuschuss abgelehnt wurde, sind eingeladen, unter den neuen Voraussetzungen die Fördermöglichkeit neuerlich prüfen zu lassen. Für die neuerliche Berechnung ist der aktuelle Einkommensnachweis aller im Haushalt lebender Personen vorzulegen.

 

Die Beantragung des Zuschusses erfolgt über die Sozialabteilung der Stadt Bludenz. Der Heizkostenzuschuss PLUS kann im Zeitraum von Montag, 6. März 2023, bis Mittwoch, 31. Mai 2023, beantragt werden. Die Sozialabteilung (Rathaus, 2. Stock) hat dafür von Montag bis Donnerstag 8 bis 11.45 Uhr und nachmittags nach Terminvereinbarung sowie freitags von 8 bis 11.30 Uhr geöffnet.

 

Fact Box Heizkostenzuschuss:

Mit folgenden Unterlagen ist das Haushalts-Nettoeinkommen nachzuweisen:

Lohn/Gehalt (aktuell)

Lehrlingsentschädigung (letzten 3 Lohnzettel)

Pension (Bescheid – auch von ausländischen Pensionen)

Leistungen aus AMS oder Krankenversicherung (Bescheid)

Wohnbeihilfe (Bescheid)

Unterhalt/Alimente (Gerichtsbescheid)

Kinderbetreuungsgeld GKK (Bescheid)

Einkommen durch Vermietung oder Verpachtung (Mietvertrag)

Zivildienstentschädigung und Grundwehrdienerentgelt (Bescheid)

Kontoinformation bzw. Bankomatkarte (zur Überweisung des bewilligten Heizkostenzuschusses)

Hinweis

Sie befinden sich im Pressearchiv der Stadt Bludenz.
Diese Aussendung hat keinen Anspruch auf Aktualität.