Damit Radfahren in Bludenz künftig noch sicherer wird, setzt die Stadt nun konkrete Maßnahmen um. In einem ersten Schritt wird die bereits jetzt schon von Radfahrern und Fußgängern viel genutzte St. Anna-Straße zu einer Fahrradstraße umfunktioniert.
Bereits im vergangenen Jahr startete die Stadt Bludenz unter der Leitung von Verkehrsstadtrat Wolfgang Weiss mit dem Prozess zur Verbesserung des Radverkehrs. Alle Bürger und Bürgerinnen waren aufgerufen, sich daran zu beteiligen und ihre Anregungen und Wünsche einzubringen, um so das Radfahren im Bereich zwischen Brunnenfeld und der Nachbargemeinde Nüziders sicherer zu gestalten.
Maßnahmenkatalog ausgearbeitet
In mehreren Workshops wurden dazu gemeinsam mit Experten und Vertretern der Verwaltung alle möglichen Themen rund um das Radfahren in Bludenz diskutiert und erörtert. Schließlich wurde ein Maßnahmenkatalog ausgearbeitet, in dem u.a. die Optimierung des wichtigen radläufigen und fußläufigen Verbindungsweges St. Anna-Straße festgelegt ist. „Dieser Straßenabschnitt ist stark frequentiert ist. Vor allem Familien und Kindern am Schulweg nutzen die Straße. Daher ist es ganz klar, dass die Verbesserung der Sicherheit hier Priorität hat“, so der zuständige Stadtrat Wolgang Weiss.
Neue Fahrradstraße
Die St. Anna-Straße soll zu diesem Zwecke in eine Fahrradstraße umgewandelt werden. Auf der erwähnten Fahrradstraße herrscht gemischter Verkehr – sprich Rad und motorisierter Verkehr teilen sich den Straßenraum ohne erkennbare Markierungen – das Rad wird dem motorisierten Verkehr jedoch gleichgestellt. Damit ist es RadfahrerInnen in diesem Bereich erlaubt, nebeneinader zu fahren. Zudem gilt für diesen Straßenbereich ein Tempolimit von 30 km/h. Der bereits jetzt bestehende eingeschränkte Anrainer- und Zubringerverkehr bleibt weiterhin bestehen.
Ein weiteres Novum im Bereich der St. Anna-Straße ist die genehmigte Befahrung der Fußgängerbrücke. Künftig dürfen RadfahrerInnen die Brücke also mitbenutzen, allerdings gilt dabei hier, wie überall im Straßenverkehr, die gemeinsame Rücksichtnahme als oberster Grundsatz.
Der Artikel wurde am 23.6.2017 online gestellt.