Lebensmittel sind kostbar, das weiß jeder. Damit in Bludenz in Zukunft weniger Nahrungsmittel im Abfall laden, startet die Stadt ab September das Projekt „Offener Kühlschrank“. Hier können Bürgerinnen und Bürger Lebensmittel vorbeibringen, anstatt sie wegzuschmeißen.
In Vorarlberg landen jährlich rund 4.000 Tonnen an noch genießbaren Lebensmitteln im Abfall, manche davon sogar noch originalverpackt. Neben dem Verlust an wertvollen Nahrungsmitteln landet damit auch bares Geld in der Tonne. Knapp 300 Euro wirft ein durchschnittlicher Vorarlberger Haushalt so pro Jahr weg. Die Initiative „Offener Kühlschrank“ möchte dem entgegensteuern. Ab 1. September wird es daher nun auch in Bludenz einen Foodsharing-Schrank geben.
„Das Wegwerfen von verzehrbaren Lebensmitteln ist ein in unserer Gesellschaft mittlerweile stark verankertes Problem. Täglich landen Massen an Nahrungsmitteln in der Abfalltonne, und das zumeist grundlos. Mit dem Offenen Kühlschrank wollen wir hier nun das Problem bei der Wurzel anpacken. Der öffentlich zugängliche Foodsharing-Schrank bietet die Möglichkeit, Essen weiterzugeben und mit anderen zu teilen, anstatt es wegzuschmeißen. Damit rettet man nicht nur kostbare Lebensmittel, sondern unterstützt auch den sozialen Gedanken des Miteinanders“, erklärt Stadträtin Andrea Mallitsch.
„Offener Kühlschrank“ – so funktioniert‘s
Zu viel eingekauft? Kurzurlaub steht an und ein voller Kühlschrank? Kein Problem, denn beim „Offenen Kühlschrank“ können frische, noch genießbare Lebensmittel ganz einfach vorbeigebracht werden. Der Bludenzer Foodsharing-Schrank befindet sich beim Franziskaner Kloster in der Kapuzinerstraße. Montags bis Samstags von 7 bis 18 Uhr können dort nicht benötigte, aber noch genießbare Lebensmittel abgegeben werden.
Betreut wird der Offene Kühlschrank von der Stadt Bludenz in Zusammenarbeit mit der Kolping Familie.
Mehr Infos zur Initiative „Offener Kühlschrank“ gibt es unter www.offener-kuehlschrank.at
Was darf in den „Offenen Kühlschrank"?
• Frische, noch genießbare Lebensmittel – kein rohes Fleisch bzw. roher Fisch
• Eingekochtes und Ernteüberschüsse
• Abgelaufene Lebensmittel, die trotzdem noch zum Verzehr geeignet sind (Mindeshaltbarkeitsdatum darf überschritten sein, nicht aber das Verbrauchsdatum!)
• Keine angebrochenen Packungen
Dieser Artikel wurde am 23. August 2021 online gestellt.