Bludenz präsentiert den Entwurf zum Räumlichen Entwicklungsplan

Der Verordnungsentwurf ist für alle Gemeindebürger*innen ab 27. Juni auf dem Veröffentlichungsportal der Stadt Bludenz einsehbar.

Raum ist wichtig für das Zusammenleben der Bevölkerung einer Stadt. Das gilt auch für Bludenz. Der Entwurf für den Räumlichen Entwicklungsplan (REP) wurde in der letzten Stadtvertretung zur Auflage freigegeben und kann nun von der Öffentlichkeit zur Stellungnahme eingesehen werden.

Unter Einbezug der Bevölkerung wurde gemeinsam mit dem Büro stadtland, den zuständigen Abteilungen der Stadt Bludenz und dem Stadtplanungsausschuss das gegenwärtige Konzept des REPs ausgearbeitet. Eine umfassende Bürger*innenbeteiligung in Form von zwei offenen Abendveranstaltungen und einer erweiterten Jugendbeteiligung war Teil des Prozesses. „Das ist das Ergebnis der Bevölkerung und Fachleuten. Ich bedanke mich bei allen, die dazu einen Beitrag geleistet haben“, bedankt sich Bürgermeister Simon Tschann bei allen Mitwirkenden.

Im REP sollen grundsätzliche Ziele und Strategien für die Raumplanung beschrieben werden. So werden etwa die räumlichen Rahmenbedingungen für Bauen, Arbeiten, Wohnen, Einkaufen und Freizeit definiert. Zukünftige Planungen, wie Flächenwidmungen oder Bebauungspläne, müssen den Vorgaben des REPs entsprechen. Das Konzept soll die zukünftige räumliche Richtung der Stadt vorgeben. Dieser Plan bietet eine klare und schlüssige Vision für die langfristige und mittelfristige Entwicklung der Gemeinde und bildet das strategische Fundament für die nächsten zehn bis 15 Jahre. Der Vorentwurf wurde bereits hinsichtlich der Umweltauswirkungen vom Land Vorarlberg geprüft und die Verbesserungsvorschläge zum Schutz der Umwelt eingearbeitet.

Der „Entwurf einer Verordnung über die Erlassung des räumlichen Entwicklungsplanes“ wird für alle Bludenzer*innen und Bludenzer auf dem Veröffentlichungsportal der Stadt Bludenz ab Donnerstag, 27. Juni, bis Donnerstag, 8. August, zur Verfügung stehen. Während dieser Zeit kann jede/r Gemeindebürger*in oder Eigentümer*in von Grundstücken, auf die sich die Verordnung bezieht, schriftliche Änderungsvorschläge einbringen. Das REP kann auch im Rathaus eingesehen werden. Es wird um Voranmeldung unter 05552 63621 415 gebeten.

Foto: Stadt Bludenz

Hinweis

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Diese Aussendung hat keinen Anspruch auf Aktualität.