Corona Impfung in Vorarlberg

Erste Anlaufstelle sind Hausärzt*innen, Impfordination des Landes als ergänzendes Angebot

Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher und die Sprecherin der niedergelassenen Ärzteschaft, Alexandra Rümmele-Waibel, verweisen nochmals auf die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums, derzufolge sich alle über 60 Jahren sowie Personen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko auch heuer angesichts der nahenden kälteren Jahreszeit gegen COVID-19 impfen lassen bzw. die Impfung aufzufrischen sollen. Erste Anlaufstelle für die kostenlose Impfung soll der eigene Hausarzt/die eigene Hausärztin sein, betont Rüscher.

Wenn der Hausarzt/die Hausärztin nicht impft, gibt es auf der Seite www.MEDICUS-ONLINE.at (Menupunkt „Impfwesen“) eine Auflistung an Ordinationen, die COVID-19- Impfungen für alle Personen durchführen, auch wenn diese nicht zur Patientenkartei der eigenen Ordination gehören. Wenn auch dort kein passender Termin gefunden werden kann, bietet das Land als zusätzliche Serviceleistung an, die Impfordination in Dornbirn in Anspruch zu nehmen. Wichtig: Impfungen sind nur mit Anmeldung möglich. Zu diesem Zweck ist seit dieser Woche die Impfplattform des Landes vorarlberg.at/vorarlbergimpft geöffnet. Für den ganzen Oktober sind Termine freigeschaltet.

In der Impfordination des Landes in Rhombergs Fabrik in Dornbirn (Färbergasse 15, Haus H, Erdgeschoß) wird jeweils donnerstags ab 16.00 Uhr, ab dem 3. Oktober zudem auch dienstags von 9.00 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr geimpft. Ausnahme ist die Kalenderwoche 43, in der nur am Dienstag geimpft wird, weil der Donnerstag, 26. Oktober, Nationalfeiertag ist. „Die Ordinationen der Ärztinnen und Ärzte sind bestens vorbereitet. Der neue Impfstoff ist vorrätig und wird ab sofort verimpft. Die meisten niedergelassenen ÄrztInnen bieten regelmäßig Impftermine an. Am besten ist, den betreuenden Mediziner/die Medizinerin darauf anzusprechen. „Wer einen Impftermin möchte, wird einen bekommen. Die Impfordination des Landes sowie die Ordinationen, die auch FremdpatientInnen impfen, runden das breite Angebot ab“, betont Alexandra Rümmele-Waibel.

Aktuelle Empfehlung des Nationalen Impfgremiums zur Corona-Impfung
Die Schutzimpfung ist bereits für Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensmonat zugelassen, d.h. ab diesem Alter können sich alle Menschen, die sich schützen möchten, impfen lassen. „Jedenfalls ratsam ist eine einmalige Impfung im Herbst für alle Personen ab 60 Jahren sowie Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf“, betont Landesrätin Rüscher. Empfohlen ist die Impfung aber grundsätzlich auch allen anderen Personen ab 12 Jahren, insbesondere dem Gesundheitspersonal. Die Menschen, die sich impfen lassen wollen, erhalten vorab eine ärztliche Aufklärung, eine ärztliche Nachbetreuung und in Notfällen eine unverzügliche ärztliche Therapie. „Alle Ärztinnen und Ärzte machen bei jeder und jedem eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abklärung, erst dann wird geimpft. Bei einer Impfung ist die ärztliche Aufklärung im Vorfeld sowie das sofortige Handeln bei einer unerwarteten Impfreaktion essentiell. Andere Berufsgruppen sind dazu nicht entsprechend ausgebildet und es fehlt im Regelfall die notwendige Infrastruktur“, ergänzt Rümmele-Waibel.

Corona-positiv – was ist zu tun?
Covid-19 ist keine meldepflichtige Krankheit mehr und es gibt keine Absonderungsbestimmungen oder Verkehrsbeschränkungen mehr. Wer positiv ist, sollte aber einige Verhaltensempfehlungen einhalten. Bei Auftreten von Symptomen einer Atemwegsinfektion wie z.B. Schnupfen, Halsschmerzen oder Husten wird empfohlen, die Hausärztin oder den Hausarzt zu kontaktieren und gegebenenfalls sich krank schreiben zu lassen. Nicht-Berufstätige sollen für drei bis fünf Tage bzw. bis zu einer deutlichen Besserung der Symptomatik zu Hause bleiben und Kontakte vermeiden. Ein Arztbesuch soll telefonisch angekündigt und die Praxis zu den Randöffnungszeiten aufgesucht werden. In der Ordination gilt: FFP-2 Maske tragen und Abstand einhalten. Insbesondere der Kontakt zu älteren Personen und Personen mit Vorerkrankungen, die bei Atemwegserkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf aufweisen, ist zu vermeiden.

Hinweis

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