Kundmachung der Verordnung des Räumlichen Entwicklungsplanes der Stadt Bludenz

Nach einer fast zweijährigen Bearbeitungsdauer ist der Räumliche Entwicklungsplan (REP) der Stadt Bludenz nun verordnet und kann hier auf der Bludenzer Homepage unter „Planung und Konzepte“ und „Verordnungen“ oder auf der Internetseite „RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes“ unter folgenden Link authentisch für Vorarlberg eingesehen werden.

Der REP ist für die Stadt ein wichtiges strategisches Instrument, da er raumplanerische Ziele und zukünftige Entwicklungen vorgibt. Er lässt mit seinen grundsätzlichen Aussagen Handlungsspielräume für die Planungsinstrumente auf der Umsetzungsebene offen, auch weil nicht jede Entwicklung detailliert vorgegeben ist. Durch die Verordnung ist die Gemeindeverwaltung sowie -vertretung jedoch inhaltlich und in der stadtplanerischen Umsetzung an den REP gebunden.

Hinweis

Sie befinden sich im Pressearchiv der Stadt Bludenz.
Diese Aussendung hat keinen Anspruch auf Aktualität.