Neue Verordnung zur Baugrundlagenbestimmung

Seit 1. Juli ist die Beantragung einer Baugrundlagenbestimmung in Bludenz notwendig

Seit 1. Juli 2021 muss in Bludenz im Zuge eines Bauverfahrens für bestimmte Bauvorhaben vor dem Bauantrag verpflichtend ein Antrag auf Baugrundlagenbestimmung gestellt werden. 

Die neue Verordnung über die verpflichtende Beantragung einer Baugrundlagenbestimmung dient vorrangig zur Wahrung des Ortsbildes und bestehenden Raumplanungkonzeptes der Stadt Bludenz. Dabei wird von der Baurechtsabteilung in jedem Fall individuell über Baulinie, Dachform, die Höhe des Gebäudes oder auch das Maß der baulichen Nutzung entschieden. Die Entscheidungsfindung unterliegt hier immer dem geltenden Baugesetz.

Langfristiges Ziel ist es, für alle Bludenzer Stadtteile detaillierte Bebauungspläne zu entwickeln, in denen die baurechtlichen und raumplanungstechnischen Rahmenbedingungen für Neubauten vorgegeben werden. Damit soll künftig nicht nur mehr Rechts- und Planungssicherheit für die Bauwerb*innen gewährleistet werden, sondern auch die städtbauliche Entwicklung nachhaltig geregelt werden.

Bebaubungspläne liegen derzeit für Rungelin, die Altstadt und die Bahnhofs Vorstadt vor.

Die detaillierte Verordnung der Baugrundlagenbestimmung finden Sie hier.

Weitere Auskünfte erhalten Sie auch bei der Baurechtsabteilung unter T 05552 63621-400

Dieser Artikel wurde am 6. Juli 2021 online gestellt.
 

Hinweis

Sie befinden sich im Pressearchiv der Stadt Bludenz.
Diese Aussendung hat keinen Anspruch auf Aktualität.