Schon seit vielen Jahren gibt es eine Förderung von jugendlichen Schülerinnen und Schülern der Städtischen Musikschule
Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre, die ihren Hauptwohnsitz in Bludenz haben, können je nach Familieneinkommen eine Förderung beantragen. Wer schon in der Bildungsabteilung der Stadt Bludenz einen Antrag bezüglich Kinderbetreuung gestellt hat, kann hier die Staffelung in die Musikschule quasi „mitnehmen“. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, muss mit entsprechenden Einkommensnachweisen den Antrag für die Musikschule in der Abteilung Gesellschaft im Rathaus, Werdenbergerstraße 42 bis zum 30. September des laufenden Jahres stellen. Zur Antragstellung ist eine voherige Terminvereinbarung notwendig.
Das nun beschlossene Fördermodell sieht einkommensabhängig Reduktionen des regulären Tarifs bis 75% vor. Im gleichen Zug wurde auch die Förderung von Musikschülerinnen und -schülern mit Beeinträchtigung beschlossen. Hier ist der Behindertenausweis des Sozialministeriumsservice Voraussetzung für die Gewährung der Förderung.
Foto: Stadt Bludenz