In den nächsten Tagen – zwischen Montag, 19. September und Freitag, 23. September 2022 – werden die Wahlunterlagen zur Bundespräsidentenwahl an alle Wahlberechtigten versandt. Darin enthalten sind die "Amtliche Wahlinformation" sowie wichtige Hinweise rund um die Wahl.
In den versendeten Unterlagen ist u.a. die „Amtliche Wahlinformation“ mit der Bezeichnung des zuständigen Wahllokales und dessen Öffnungszeit sowie die persönlichen Angaben der wahlberechtigten Person zu finden. Dieser Abschnitt, gemeinsam mit einem Identitätsnachweis, sollte zur Stimmabgabe in das Wahllokal mitgenommen werden, da die Vorlage der Wahlinformation den Arbeitsablauf der Wahlbehörde erleichtert. Ist diese „Amtliche Wahlinformation“ am Wahltag nicht mehr verfügbar, können die Öffnungszeiten des zuständigen Wahllokals bei der Gemeinde erfragt oder über die Internetseiten des Landes unter https://vorarlberg.at/-/bundespräsidentenwahl abgerufen werden.
Stimmzettel werden im Wahllokal ausgehändigt
Die Stimmzettel werden bei der Bundespräsidentenwahl nicht schon im Vorfeld an die wahlberechtigten Personen versandt, sondern erst am Wahltag im Wahllokal vom Wahlleiter an die Wählerinnen und Wähler ausgehändigt.
Beantragung von Wahlkarten
In den zugesandten Wahlunterlagen findet sich auch ein persönlicher Zahlencode zur Beantragung einer Wahlkarte im Internet unter www.wahlkartenantrag.at, ebenso sind ein schriftlicher Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert und eine detaillierte Anleitung enthalten. Wahlberechtigte Personen, welche am Wahltag verhindert sind oder infolge Krankheit oder aus ähnlichen Gründen nicht in ihrem Wahllokal wählen können, haben – neben der persönlichen Beantragung bei der Gemeinde – auch auf diese Arten die Möglichkeit, eine Wahlkarte zu beantragen.
Die Ausstellung einer Wahlkarte kann bei der zuständigen Gemeinde bis zum 5. Oktober 2022 auf schriftlichem Wege beantragt werden, mündlich haben die Wahlberechtigten diese Möglichkeit noch bis zum 7. Oktober 2022, 12 Uhr. Ebenfalls bis zum letztgenannten Zeitpunkt kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine bevollmächtigte Person möglich ist. Eine tele-fonische Beantragung ist nicht möglich. Sofern die beantragende Person nicht amtsbekannt ist, ist die Identität in allen Fällen nachzuweisen.
Nach einer brieflichen Stimmabgabe durch die Wählerin bzw. den Wähler ist die verschlossene Wahlkarte so rechtzeitig an die zuständige Bezirkswahlbehörde zu übermitteln oder dort abzugeben, dass sie spätestens am Wahltag bis 17 Uhr dort einlangt. Auch kann die Wahlkarte am Wahltag in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten abgegeben werden.