Gut gerüstet für die kalte Jahreszeit

Die Bludenzer Bauhof sorgt für Sicherheit und geräumte Straßen

Die Temperaturen sind stark gefallen – der erste Schnee ist da. Die Schneeräum-Mannschaft der Stadt Bludenz ist jederzeit einsatzbereit. „Unsere Mannschaft ist top motiviert und gut vorbereitet. Dennoch brauchen wir an den intensiven Schneetagen die Unterstützung vieler Bludenzerinnen und Bludenzer“, betont Bürgermeister Simon Tschann.

Arbeitsbeginn an schneereichen Tagen ist um vier Uhr morgens. 22 Mitarbeiter des städtischen Bauhofes und der Gärtnerei rücken bei normalem Schneefall mit zwei LKW, zwei Traktoren, einem Kommunaltraktor und drei Gehsteigräumgeräten aus. Bis zu 200 Tonnen Split und 270 Tonnen Streusalz kommen dabei zum Einsatz. Schon in den Vorjahren wurde die Lagerkapazität für Streusalz erhöht, um gut durch den Winter zu kommen. In Extremsituationen werden sowohl Personal als auch Gerätschaft von der Stadt angemietet. Hauptsächlich lokale Frächter und Landwirt*innen helfen dann zusätzlich mit. Ein solch intensiver Tag Schneeräumung kostet in Bludenz rund 25.000 Euro. Im Ortsteil Außerbraz wurde dieses Jahr der in die Jahre gekommene Traktor, der auch für die Schneeräumung viele Jahre im Dauereinsatz war, durch ein neues Fahrzeug ersetzt.

Doch die Schneeräumung ist nicht nur eine Sache der Stadt, auch Eigentümer*innen von Liegenschaften und Fahrzeugbesitzer*innen sind dazu angehalten, Richtlinien zu beachten. Im Ortsgebiet müssen Hausbesitzer*innen zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen sowie Streudienste verrichten.

In der Fußgängerzone, den Wohnstraßen bzw. wenn kein Gehsteig vorhanden ist,

ist der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu räumen und zu bestreuen.

Diese Regelung betrifft auch Verkaufshütten. Schneewechten und Eisbildungen an Dächern müssen ebenfalls entfernt werden. Schneeablagerungen von Häusern oder Grundstücken auf der Straße sind nicht erlaubt.

Unbebaute land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sind ausgenommen, auch außerhalb des Ortsgebietes gilt die Räum- und Streupflicht nicht. Eine Haftung des Wegehalters bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist dennoch gegeben.

„Wenn wir alle gemeinsam anpacken, können wir uns über die weiße Pracht von oben uneingeschränkt freuen“, ist Bürgermeister Simon Tschann überzeugt.

Bei Problemen, Fragen oder Anregungen zur Schneeräumung steht der städtische Bauhof unter der Telefonnummer 05552/63621 bzw. per mail unter stadt@bludenz.at zur Verfügung.

Hinweis

Sie befinden sich im Pressearchiv der Stadt Bludenz.
Diese Aussendung hat keinen Anspruch auf Aktualität.