Rechte und Pflichten rund um die Vierbeiner

Die Hundeverordnung der Stadt Bludenz

Seit 2014 ist die Hundeverordnung der Stadt Bludenz in Kraft. Darin  sind alle Rechte und Pflichten rund um die Vierbeiner geregelt, u.a. auch die Beseitigung von Hundekotverunreinigungen.

HundebesitzerInnen sind verpflichtet, Verunreinigungen des öffentlichen Raumes, die von ihren Tieren verursacht werden, unverzüglich zu beseitigen. Gerade im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Flächen führt liegengelassener Hundekot zu großen Problemen. „Landwirtschaftliche Wiesen sind kein Hundeklo. Hundekot auf Wiesen und Feldern gefährdet Pflanzen und Tiere“, erklärt Karl Thaler, Umweltbeauftragter der Stadt Bludenz. Daher wurde von der Stadt Bludenz die Aufstellung sogenannter Robidog-Stationen veranlasst. Dort können gratis Hundekotbeutel entnommen und auch entsorgt werden. Erst kürzlich wurde bei der Parzelleneinfahrt Brunnenfeld ein weiterer Robidog aufgestellt. Damit gibt es in Bludenz aktuell rund 32 solcher spezieller Hundekot-Entsorgungsstationen. HundebesitzerInnen können zudem beim Bürgerservice und beim Altstoffzentrum der Stadt Bludenz Hundekotsäcke beziehen.


Leinenzwang im öffentlichen Raum

Neben der Entsorgungspflicht für Verunreinigungen ist in der Verordnung auch der bestehende Leinenzwang für sämtliche Hunde im Stadtgebiet geregelt. Der festgelegte Bereich umfasst hierbei vor allem die Bludenzer Innenstadt sowie den Stadtteil Außerfeld. Zudem gilt der Leinenzwang auch auf allen ausgewiesenen Radwegen und allen Spielplätzen sowie den Park- und Grünanlagen der Stadt Bludenz. Ein Verstoß gegen diese Sorgfaltspflicht kann strafrechtlich geahndet werden.


Meldungspflicht für Hunde

Ebenfalls gesetzlich geregelt ist die Meldungspflicht für Hunde. Die Tiere müssen beim Amt der Stadt Bludenz gemeldet werden. Für jeden Hund wird eine Erkennungsmarke mit Nummer an den Besitzer ausgehändigt. Diese Marke ist vom Hund um den Hals bzw. im Brustbereich zu tragen. Zudem müssen zusätzlich seit 2010 alle in Österreich gehaltenen Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Derzeit sind 450 Hunde in der Stadt Bludenz registriert.

Hundesteuer

Die HundehalterInnen müssen für jedes gemeldete Tier eine Abgabe in der Höhe von 55 € pro Jahr an die Stadt Bludenz leisten. Ausgenommen von dieser Hundeabgabepflicht sind ausgebildete Blinden- und Lawinenhunde sowie Hunde im öffentlichen Dienst (z.B. Polizeihunde).


Die ausführliche Hundeverordnung können Sie auf der Homepage der Stadt Bludenz unter <link internal-link internen link im aktuellen>www.bludenz.at/stadt-bludenz/verordnungen einsehen.

 

Der Artikel wurde am 1.6.2017 online gestellt.

Hinweis

Sie befinden sich im Pressearchiv der Stadt Bludenz.
Diese Aussendung hat keinen Anspruch auf Aktualität.