Heizkostenzuschuss für Bürger*innen ab Mitte Oktober beantragbar. Erstmals über das Online-Formular möglich

Warme Zeiten in den kalten Monaten

Vom 14. Oktober 2024 bis 21. Februar 2025 können Bürger*innen einen einmaligen Heizkostenzuschuss beantragen. Dies ist entweder persönlich bei der Sozialabteilung der Stadt Bludenz oder erstmals online möglich. Der Zuschuss beträgt maximal 330 Euro und wird, wenn er genehmigt ist, auf das Konto überwiesen.

Für den Antrag ist der Nachweis des aktuellen Einkommens erforderlich. Dazu zählen u.a. Löhne, Renten, Arbeitslosen- und Krankenversicherungsleistungen sowie Wohnbeihilfe. Nicht als Einkommen gelten u.a. Familienbeihilfe, Pflegegelder und Sonderzahlungen. Anspruchsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde. Ein Wohnortwechsel während des Zeitraums schließt einen weiteren Zuschuss aus.

„Das Ziel ist es, mit dem Heizkostenzuschuss jene Haushalte zu unterstützen, die durch steigende Energiekosten besonders belastet sind. Mit klaren Einkommensgrenzen und Einschleifregelung wird für eine faire und unkomplizierte Hilfe gesorgt“, betont Vizebürgermeisterin und Sozialstadträtin Andrea Mallitsch.

Haushalte, die Sozialhilfe für Lebensunterhalt oder Wohnbedarf beziehen, erhalten einen reduzierten Zuschuss von 180 Euro, der automatisch ausgezahlt wird. Personen in Heimen oder Wohngemeinschaften sowie Kriegsvertriebene aus der Ukraine sind vom Zuschuss ausgeschlossen.Die Prüfung erfolgt nur auf Basis des Einkommens, Vermögen wird nicht berücksichtigt.

                                                                         Einkommensgrenze                   "Einschleifregelung zusätzlich bis 250 Euro

               1 Personen Haushalt                            1.410 Euro                                    1.660 Euro

               2 Personen Haushalt                            1.920 Euro                                     2.170 Euro

               3 Personen Haushalt                             2.360 Euro                                     2.610 Euro                      

               4 Personen Haushalt                             2.800 Euro                                     3.050 Euro

               5 Personen Haushalt                             3.240 Euro                                      3.490 Euro

               6 Personen Haushalt                             3.680 Euro                                      3.930 Euro

               7 Personen Haushalt                             4.120 Euro                                      4.370 Euro

               jede weitere Person                               plus 440 Euro                                 plus 250 Euro                                        

Die "Einschleifregelung" kommt zum Einsatz, wenn das Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze (siehe Tabelle oben) überschreitet. Um den tatsächlichen Heizkostenzuschuss für 2024/2025 zu berechnen, wird der Betrag, der über der Einkommensgrenze liegt, von der maximalen Zuschusshöhe (330 Euro) abgezogen. Das bedeutet, je höher das Einkommen, desto geringer fällt der Zuschuss aus. Wenn das Haushaltseinkommen mehr als 250 Euro über der Einkommensgrenze liegt, gibt es keinen Zuschuss mehr. Der niedrigste Zuschuss beträgt 80 Euro.

Ab diesem Jahr ist eine Online-Abwicklung möglich. Hier geht es es zum Online-Formular.

Hinweis

Sie befinden sich im Pressearchiv der Stadt Bludenz.
Diese Aussendung hat keinen Anspruch auf Aktualität.